Ausländer- und Asylrecht


In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 7,3 Mio. Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Diese halten sich aus unterschiedlichsten Gründen in der der BRD auf, z. B. zu Arbeitszwecken, als Studenten, als Familienangehörige oder weil sie hier Schutz suchen.


Das Ausländer- und Asylrecht regelt die aufenthaltsrechtlichen Fragen u. a. im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz.


Das seit dem 01.01.2005 geltende Aufenthaltsgesetz befasst sich mit dem Recht der Einreise, des Aufenthalts und der Aufenthaltsbeendigung sowie der Integration und dem Zugang zum bundesdeutschen Arbeitsmarkt.


Im Asylverfahrensgesetz sind das Asylverfahren und dessen Verlauf geregelt, daneben aber auch die Frage, wann eine asylrechtliche Position wieder entzogen werden kann.


Im Staatsangehörigkeitsgesetz finden sich die Vorschriften über die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.


Für EG-Staatsangehörige gilt ein besonderes Aufenthaltsrecht, dass z. B. durch die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt das Zusammenwachsen der EG-Staaten aufzeigt.


Daneben gibt es zahlreiche Gesetze, die lediglich ausländische Staatsangehörige betreffen, wie beispielsweise das Asylbewerberleistungsgesetz.


Das Ausländer- und Asylrecht spiegelt gesellschaftliche Verhältnisse und Meinungen wider, ist häufig auch missbrauchtes Objekt politischer Kampagnen. Zuletzt zeigten sich die unterschiedlichsten Einstellungen in der Diskussion um das Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer.


Ich sehe es als meine Aufgaben an, für die von dem Ausländer- und Asylrecht betroffenen Menschen das Bestmögliche zu erreichen, um ihnen zu einem dauerhaften und stabilen Aufenthalt zu verhelfen.