Das Erbrecht beinhaltet alle im Erbfall eintretenden Rechte und Pflichten. Ohne die Mithilfe eines neutralen Dritten werden erbrechtliche Konflikte nach dem Eintreten eines Todesfalls häufig emotional und unsachlich ausgetragen. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung dieser und versuche mit Ihnen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen in einer eventuell bestehenden Erbengemeinschaft beizulegen.
Ebenfalls unterstütze ich Sie bei der Abfassung und Formulierung von Testamenten, Erbverträgen usw.
Auch bei Patientenverfügungen kann ich Ihnen helfen.