Das Familienrecht bezieht sich auf fast alle relevanten Lebenslagen des familiären Zusammenlebens. Diese Bereiche sind z. B.
Ehescheidung
Versorgungsausgleich
Fragen des Unterhaltes (Trennungs-, Kindes- sowie nachehelicher Unterhalt)
das Sorge- und Umgangsrecht
u. v. m.
Dieses Rechtsgebiet ist nicht nur für Eheleute relevant, auch eingetragene Lebenspartnerschaften oder nichteheliche Lebensgemeinschaften kann ich bezüglich der vorgenannten Punkte beraten sowie vertreten.